Grundsätzliches
Unsere Angebote sind unverbindlich.
Lieferungen und Arbeiten werden ausschließlich zu unseren Verkaufsbedingungen ausgeführt. Hierdurch werden alle Bedingungen, die sich auf den Dokumenten unserer Kunden befinden, für ungültig erklärt.
Mündliche Vereinbarungen bedürfen einer schriftlichen Bestätigung.
Im Fall dass keine Detailzeichung angefertigt wurde, erfolgt die Anfertigung (Ausführung) nach Ermessen des Herstellers
Lieferungen
Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stehts unverbindlich.
Lieferzeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen und dienen lediglich als Information. Für unvermeidbare Verzögerungen und bei Fällen höherer Gewalt verlängern sich die Fristen dementsprechend. Lieferzeitüberschreitung kann kein Grund für Auftragsannulierung sein oder Anlass zu Verzugsstrafen geben.
Zahlung
Grundsätzlich gelten als Zahlungsbedingungen : innerhalb 30 Tagen nach Lieferung bzw. Montage. Das gilt auch für Teillieferungen. Den Umständen entsprechend können auch andere Zahlungsbedingungen gemeinsam vereinbart werden.
Jede Rechnung, die innerhalb eines Monats nach Erhalt nicht beglichen ist, verzinst sich mit einem Jahreszins von 15 %, das erreichen des Verfalldatums als Inverzugsetzung geltend. Es wird außerdem ausdrücklich vereinbart, daß im Falle von Nichtzahlung innerhalb eines Monats nach Erhalt der Rechnung, diese erhöht wird um einen unteilbaren Pauschalbetrag von 20% der Rechnungssumme mit einem Minimum von 75 EURO. Diese Summe dient zur Deckung interner Kosten mit Ausnahme von eventuellen Gerichtskosten. Diese Klausel wird vom Kunden akzeptiert. Sollte der Verkäufer seinen Verpflichtungen nicht erfüllen, so schuldet er dem Käufer einen Schadensersatz in gleicher Höhe.
Unsere Waren gehen erst in das Eigentum des Käufers über, wenn die Zahlung voll geleistet ist.
Garantie
Wir gewähren 5 Jahre Garantie (ab Lieferungsdatum ) auf PVC Fenster und Isolierverglasung.
Auf Geräte mit Elektromotoren gewähren wir 1 Jahr Garantie (ab Lieferdatum). Bei nicht fachgerechtem Anschluß oder Inbetriebnahme verfällt jede Garantie.
Bei vorhandener oder nachträglich auftretender Feuchtigkeit erlicht jede Garantie auf unsere Ware.
Reklamationen und Beanstandungen
Reklamationen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung oder Einbau erfolgen. Nach dieser Frist gelten Lieferungen und Leistungen als angenommen.
Bei Massivtüren ist geringfügiges Arbeiten des Holzes zu tolerieren. Geringfügige Farbabweichungen liegen in der Natur des Holzes und sind keine Grundlage für Beanstandungen.
Bei Veränderung der Glasdicken besteht die möglichkeit, daß der Isolierwert sowie G-Wert sich verändert.
Rechtliches
Alle Annullierungen eines Auftrages, der in Arbeit gegeben ist, werden mit einem Schadenersatz zu unseren Gunsten von mindestens 30% berechnet, es sei denn, der nachweisliche Schaden ist höher.
Im Falle eines Gerichtsverfahrens ist ausschließlich das Handelsgericht von Diekirch zuständig.
Die Tatsache, daß der Verkäufer die eine oder andere für Ihn vorteilhafte, hier in den allgemeinen Verkaufsbedingungen aufgeführte Klausel nicht anwendet, kann nicht als Verzicht seinerseits verstanden werden sich darauf zu berufen.